Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt die Beziehung zwischen einer Organisation (dem Verantwortlichen) und einem Dienstleister (dem Auftragsverarbeiter) in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Der AVV stellt sicher, dass die Verarbeitung der Daten gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen (z.B. DSGVO) erfolgt und umfasst unter anderem Regelungen zu Datensicherheit, Zweckbindung und Löschung von Daten.