Glossary I Impressumspflicht

Impressumspflicht

Die Impressumspflicht verpflichtet Betreiber:innen von Websites dazu, bestimmte Angaben zur Identität offen zu legen – insbesondere dann, wenn dort Spendenmöglichkeiten oder Dienstleistungen angeboten werden.

Ein vollständiges Impressum sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name und Adresse der Organisation
  • Rechtsform und Vertretungsberechtigte
  • Kontaktinformationen (E-Mail, Telefon)
  • ggf. Eintrag im Handelsregister oder Vereinsregister
  • Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden)

In Deutschland und der Schweiz ist das Impressum gesetzlich vorgeschrieben (z. B. gem. § 5 TMG in DE oder Art. 3 UWG in CH). Bei Verstössen drohen Abmahnungen oder Bussen. Auch für das Vertrauen von Online-Spender:innen ist ein transparentes Impressum ein wichtiges Signal. Ausserdem verlangen einige Zahlungs- und Spendenformularanbieter ein Impressum um die Identität der Organisation eindeutig nachzuweisen (siehe: KYC).